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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21   

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https://dejure.org/2021,5069
OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,5069)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.03.2021 - 2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,5069)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. März 2021 - 2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,5069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Rezepte-Sammelkasten

    § 11a ApoG, § 24 Abs 1 S 1 ApoBetrO, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Apothekenrechtliche Zulässigkeit der Entgegennahme von ärztlichen Rezepten über einen Sammelkasten - Rezepte-Sammelkasten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb eines Einwurfkastens für ärztliche Rezepte durch einen Apotheker an einer öffentlichen Straße Ort der Aufstellung

  • rechtsportal.de

    Betrieb eines Einwurfkastens für ärztliche Rezepte durch einen Apotheker an einer öffentlichen Straße; Ort der Aufstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 550
  • GRUR-RR 2021, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18

    Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21
    Es ist insoweit auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 3 C 16/18 -, PharmR 2020, 562; Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07 -, MedR 2008, 572), der sich die Kammer ausdrücklich anschießt.

    (...) Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch die Form der Auslieferung der Medikamente durch einen Boten - die Beschriftung des Sammelkastens verweist auf diese - der Annahme eines Versandhandels mit Medikamenten nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020, a.a.O.).

    a) Mit dem Landgericht vermag auch der Senat den beiden in Rede stehenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Urteil vom 13.03.2008 (Az.: 3 C 27/07) und Urteil vom 23.04.2020 (Az.: 3 C 16/18) - keinen Anhalt dafür zu entnehmen, das Bundesverwaltungsgericht mache die Verortung des Sammelkastens in einem Ladenlokal - bzw., in der Terminologie des § 24 Abs. 2 ApoBetrO, einem "Gewerbebetrieb" - zur Voraussetzung seines Entscheidungssatzes.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21
    Es ist insoweit auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 3 C 16/18 -, PharmR 2020, 562; Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07 -, MedR 2008, 572), der sich die Kammer ausdrücklich anschießt.

    a) Mit dem Landgericht vermag auch der Senat den beiden in Rede stehenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Urteil vom 13.03.2008 (Az.: 3 C 27/07) und Urteil vom 23.04.2020 (Az.: 3 C 16/18) - keinen Anhalt dafür zu entnehmen, das Bundesverwaltungsgericht mache die Verortung des Sammelkastens in einem Ladenlokal - bzw., in der Terminologie des § 24 Abs. 2 ApoBetrO, einem "Gewerbebetrieb" - zur Voraussetzung seines Entscheidungssatzes.

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21
    Danach käme es nicht einmal darauf an, ob überhaupt - irgendwo - ein Sammelkasten aufgestellt wird, weil die Bestellung jedenfalls im Ausgangspunkt - vorbehaltlich der aus der Verschreibungspflichtigkeit resultierenden Notwendigkeit zur Rezeptvorlage - auch telefonisch oder elektronisch erfolgen könnte (Tz. 13 bei Juris; ferner BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 30/09, GesR 2010, 567 = MedR 2011, 173 [Juris; Tz. 14]).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21
    Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) - über die angesichts der Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts zumindest nachgedacht werden könnte - ist mit Blick auf die Instanzenzugbegrenzung des § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO schon im Ansatz kein Raum (BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - I ZB 22/02, WRP 2003, 658 = MDR 2003, 529 [Juris; Tz. 9]; BGH, Beschluss vom 08.05.2003 - I ZB 40/02, WRP 2003, 895 = MDR 2003, 1195 [Juris; Tz. 15]), was mittlerweile auch der Gesetzgeber mit § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich klargestellt hat (Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 574 Rn. 8).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21
    Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) - über die angesichts der Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts zumindest nachgedacht werden könnte - ist mit Blick auf die Instanzenzugbegrenzung des § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO schon im Ansatz kein Raum (BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - I ZB 22/02, WRP 2003, 658 = MDR 2003, 529 [Juris; Tz. 9]; BGH, Beschluss vom 08.05.2003 - I ZB 40/02, WRP 2003, 895 = MDR 2003, 1195 [Juris; Tz. 15]), was mittlerweile auch der Gesetzgeber mit § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich klargestellt hat (Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 574 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 12.05.2015 - 4 U 53/15

    Sammeln von Rezepten im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes untersagt

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21
    Allein aus dem Umstand, dass im konkreten Fall ein Lebenssachverhalt vorliegt - Rezeptannahme über einen Sammelkasten mit Belegenheit außerhalb eines "Gewerbebetriebs", Leerung des Kastens durch eigene Mitarbeiter und anschließende Arzneiauslieferung durch eigenes Personal ohne Einschaltung eines externen Logistikdienstleisters -, der für sich betrachtet dem Betriebsablauf entspricht, den mit Blick auf § 24 Abs. 2, Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 ApoBetrO der Betreiber einer Rezeptsammelstelle i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 1 ApoBetrO einzuhalten hätte, den Schluss zu ziehen, es bedürfe der Genehmigung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ApoBetrO (so allerdings im Ergebnis OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2015 - I-4 U 53/15, WRP 2015, 990 = GRUR-RR 2015, 385 [Juris; Tz. 52 ff.]), stellt Tatbestand und Rechtsfolge auf den Kopf.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2016 - 4 U 53/15

    Keine Zurechnung von Erklärungen des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21
    Allein aus dem Umstand, dass im konkreten Fall ein Lebenssachverhalt vorliegt - Rezeptannahme über einen Sammelkasten mit Belegenheit außerhalb eines "Gewerbebetriebs", Leerung des Kastens durch eigene Mitarbeiter und anschließende Arzneiauslieferung durch eigenes Personal ohne Einschaltung eines externen Logistikdienstleisters -, der für sich betrachtet dem Betriebsablauf entspricht, den mit Blick auf § 24 Abs. 2, Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 ApoBetrO der Betreiber einer Rezeptsammelstelle i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 1 ApoBetrO einzuhalten hätte, den Schluss zu ziehen, es bedürfe der Genehmigung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ApoBetrO (so allerdings im Ergebnis OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2015 - I-4 U 53/15, WRP 2015, 990 = GRUR-RR 2015, 385 [Juris; Tz. 52 ff.]), stellt Tatbestand und Rechtsfolge auf den Kopf.
  • OLG Rostock, 06.05.2021 - 2 W 6/21

    Verfahrenskosten nach Anerkenntnisurteil

    Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht mit Blick auf § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO schon dem Grunde nach kein Raum (vgl. Senat, Beschluss vom 01.03.2021 - 2 W 3/21 [Juris; Tz. 17], m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - I-2 W 3/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10196
OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - I-2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,10196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,10196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - I-2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,10196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    1. Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige zeitliche Dringlichkeit fehlt in Patentsachen nur dann, wenn sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Patentverletzung Zeitliche Dringlichkeit für einen Verfügungsanspruch (vorliegend bejaht) Voraussetzungen für ein nachlässiges und zögerliches Verhalten eines Patentinhabers Verfügungsverfahren als Bestandteil eines umfassenden und länderübergreifenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 2 W 3/21
    Er hat vielmehr die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flupirtin-Maleat).

    Die maßgebliche Frage ist vielmehr, ob sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass aus objektiver Sicht der Schluss geboten ist, dem Verletzten sei an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen, weswegen es auch nicht angemessen erscheint, ihm die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes zu gestatten (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flurpirtin-Maleat).

    Der Antragsteller muss vielmehr seine Rechtsverfolgung in einer Weise vorantreiben, welche die Ernsthaftigkeit seines Bemühens erkennen lässt und die es deswegen rechtfertigt, ihm Zugang zum einstweiligen Rechtschutz zu gewähren (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. G, Rz. 131).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 2 W 3/21
    Die Antragsgegnerin wurde bisher nicht in das einstweilige Verfügungsverfahren einbezogen (zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Anhörung auch im einstweiligen Verfügungsverfahren: BVerfG, GRUR 2018, 1288, 1290 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2020, 773 - Personalratswahlen bei der Polizei).
  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 1246/20

    Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 2 W 3/21
    Die Antragsgegnerin wurde bisher nicht in das einstweilige Verfügungsverfahren einbezogen (zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Anhörung auch im einstweiligen Verfügungsverfahren: BVerfG, GRUR 2018, 1288, 1290 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2020, 773 - Personalratswahlen bei der Polizei).
  • OLG München, 22.04.2021 - 6 U 6968/20

    Zeitliche Dringlichkeit in Patentsachen

    Insbesondere sei die von Antragsgegnerseite angeführte Sicht des Landgerichts Düsseldorf (AZ 4c O 55/20) durch spätere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Az. I-2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572 sowie Az. I-2 W 4/21, Anlage rop 46) überholt, in denen vergleichbare 90-Tage-Zeiträume zwischen dem Erwerb des Testmusters und der Mitteilung der endgültigen Testergebnisse durch das Testlabor als nicht dringlichkeitsschädlich beurteilt worden seien.

    Der Patentinhaber ist in der Wahl des durch ihn mit der Untersuchung der angegriffenen Ausführungsform beauftragten Labors zwar grundsätzlich frei, allerdings darf das betreffende Labor nicht von vornherein ungeeignet erscheinen, um die von ihm geforderten Untersuchungen in einem zeitlich vertretbaren Rahmen durchzuführen (OLG Düsseldorf Beschl. v. 15.2.2021 - 2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572, LS 2. - Cinacalcet).

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von den vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fällen, auf die sich die Antragstellerin beruft (Az. I-2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572 sowie Az. I-2 W 4/21, Anlage rop46).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21

    Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung

    Sobald der Antragsteller über alle Kenntnisse und Glaubhaftmachungsmittel verfügt, die verlässlich eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung ermöglichen, muss er den Verfügungsantrag innerhalb eines Monats anbringen (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

    Die maßgebliche Frage bei der Dringlichkeit ist vielmehr, ob sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass aus objektiver Sicht der Schluss geboten ist, ihm sei an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen, weswegen es auch nicht angemessen erscheint, ihm die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes zu gestatten (Senat, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flupirtin-Maleat; Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I).

    Zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse und dem Einreichen des Verfügungsantrages lag ein Monat, was für die Dringlichkeit unschädlich ist (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21

    Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit

    Sobald der Antragsteller über alle Kenntnisse und Glaubhaftmachungsmittel verfügt, die verlässlich eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung ermöglichen, muss er den Verfügungsantrag innerhalb eines Monats anbringen (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

    Die maßgebliche Frage bei der Dringlichkeit ist vielmehr, ob sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass aus objektiver Sicht der Schluss geboten ist, ihm sei an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen, weswegen es auch nicht angemessen erscheint, ihm die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes zu gestatten (Senat, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flupirtin-Maleat; Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I).

    Zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse und dem Einreichen des Verfügungsantrages lag ein Monat, was für die Dringlichkeit unschädlich ist (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 2 U 2/21

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen behaupteter Patentverletzung Dringlichkeit für den

    Sobald der Patentinhaber über alle Kenntnisse und Glaubhaftmachungsmittel verfügt, die verlässlich eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung ermöglichen, muss er den Verfügungsantrag innerhalb eines Monats anbringen (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 Rn. 17 - Cinacalcet; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22

    Solarzelle 4

    Er darf sich auf jede mögliche prozessuale Situation, die nach Lage der Umstände eintreten kann, vorbereiten, so dass er - wie auch immer sich der Antragsgegner einlassen und verteidigen mag - darauf eingerichtet ist, erfolgreich zu erwidern und die nötigen Glaubhaftmachungsmittel präsentieren zu können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 Rn. 17 - Cinacalcet I).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 W 3/21   

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https://dejure.org/2021,15879
OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,15879)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2021 - 2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,15879)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,15879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Streitwert für WEG -Sache über Beschluss zu Vogelfütterungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert bei Vogelfütterungsverbot?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei Vogelfütterungsverbot? (IMR 2022, 1017)

Verfahrensgang

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